AGB — Energieberatung Nordbayern Christian Lindner
Energieberatung Nordbayern
Inhaber: Christian Lindner
Mozartstraße 30
91052 Erlangen
https://www.energieberatungnordbayern.de
- Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Beratungs‑ und Planungsleistungen des Beraters Energieberatung Nordbayern Christian Lindner, vertreten durch den Inhaber Christian Lindner (nachfolgend „Berater“ genannt) gegenüber dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Berater stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. - Vertragsgegenstand / Leistungsumfang
2.1 Der Berater erbringt die vereinbarten Leistungen gemäß dem jeweiligen Leistungsangebot oder Auftragsschreiben (z. B. Vor‑Ort‑Beratung, iSFP, Fördermittelberatung, Antragsstellung, Baubegleitung).
2.2 Leistungsumfang, einzuhaltende Fristen und konkrete Arbeitsergebnisse werden im Angebot oder im Auftrag schriftlich festgehalten. Ergänzende oder abweichende Leistungen sind gesondert zu vergüten. - Angebot, Vertragsabschluss
3.1 Angebote des Beraters sind grundsätzlich freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3.2 Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Beraters oder durch Unterzeichnung eines Angebots durch den Auftraggeber zustande. - Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Vergütung richtet sich nach den im Angebot genannten Sätzen. Der reguläre Stundensatz des Beraters beträgt 150,00 EUR pro Stunde.
4.2 Der Berater wendet die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG an; daher wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
4.3 Spesen und Auslagen (z. B. Fahrtkosten, Porto, Fremdgutachten) werden zusätzlich berechnet. Fahrtkosten werden mit 0,30 EUR/km (Kilometerpauschale) bzw. nach Vereinbarung abgerechnet, sofern nicht anders vereinbart.
4.4 Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
4.5 Der Berater ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. - Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugänge rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung berechtigen den Berater zur Anpassung von Fristen und Vergütung.
5.2 Der Auftraggeber bestätigt, dass die Rechnungsanschrift und die zur Abwicklung erforderlichen Daten korrekt sind. - Antragstellung für Fördermittel (z. B. BAFA, KfW)
6.1 Soweit der Berater Leistungen zur Fördermittelberatung oder zur Antragstellung erbringt, prüft und dokumentiert er die Voraussetzungen nach bestem Wissen. Die endgültige Förderfähigkeit und die Entscheidung über die Bewilligung verbleiben bei der jeweiligen Förderstelle.
6.2 Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für das fristgerechte Einreichen von Unterlagen, sofern dies nicht ausdrücklich vom Berater übernommen wurde. Die Haftung des Beraters für eine erfolgreiche Förderzusage ist ausgeschlossen.
6.3 Werden vom Auftraggeber nachträglich Änderungen an der Maßnahme vorgenommen, die die Förderfähigkeit beeinflussen könnten, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Berater unverzüglich in Kenntnis zu setzen. - Termine / Fristen
7.1 Vereinbarte Termine gelten nach Parteienvereinbarung; der Berater ist zur Verschiebung berechtigt, wenn unvorhersehbare Umstände auftreten.
7.2 Sofern der Auftraggeber Termine nicht einhält, kann der Berater Mehrkosten und Ausfallzeiten in Rechnung stellen. - Haftung und Gewährleistung
8.1 Für Schäden haftet der Berater nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung des Beraters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3 Unbeschadet der vorstehenden Regelungen und soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Beraters für vertragliche und außervertragliche Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insgesamt auf maximal 300.000,00 EUR (dreihunderttausend Euro) begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8.5 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.
8.6 Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Mängeln beträgt 12 Monate, sofern nicht gesetzlich zwingend kürzere oder längere Fristen vorgeschrieben sind.
8.7 Versicherung: Der Berater verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung bei Greensurance. - Vertraulichkeit und Datenschutz
9.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.
9.2 Der Berater verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der Vertragsdurchführung und unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (DSGVO). Näheres regelt die gesonderte Datenschutzerklärung des Beraters, die auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird. - Urheberrechte / Nutzungsrechte
10.1 Der Berater bleibt Inhaber der Urheber‑ und Leistungsschutzrechte an seinen Arbeitsergebnissen, Zeichnungen, Gutachten und Dokumentationen. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck.
10.2 Jede weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beraters. - Kündigung
11.1 Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
11.2 Bei Kündigung durch den Auftraggeber sind die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen sowie angefallene Aufwendungen zu vergüten. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund durch den Berater kann der Berater Schadensersatz verlangen. - Höhere Gewalt
12.1 Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen) entbinden die Parteien für die Dauer und im Umfang der Behinderung von der Leistungspflicht. Fristen verlängern sich entsprechend. - Referenzen / Öffentlichkeitsarbeit
13.1 Der Berater ist berechtigt, den Auftraggeber und projektrelevante Informationen als Referenz zu verwenden, soweit keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen. Auf Wunsch des Auftraggebers wird der Berater vor Veröffentlichung Rücksprache halten. - Schlussbestimmungen
14.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt.
14.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Erlangen; ansonsten der gesetzliche Gerichtsstand des Auftraggebers.
Ort, Datum: Erlangen, 27.11.2025
Unterschrift: ![]()
Christian Lindner
Energieberatung Nordbayern
Mozartstraße 30
91052 Erlangen
https://www.energieberatungnordbayern.de/
